X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Beruf als Rechtspfleger - Arbeiten in der Justiz

Rechtspflege, das bedeutet nicht, Gesetzesbücher abzustauben oder Richter und Anwälte zu baden. Rechtspflege bedeutet, so verallgemeinert wie möglichst kompliziert ausgedrückt, die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe sowie sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommen Aufgaben und Angelegenheiten. Was sich dahinter aber verbirgt, ist eine Art Lightversion des Richterjobs. Im Beruf als Rechtspfleger übernimmst du eine Vielzahl von Aufgaben und Entscheidungen, die vor einigen Jahren noch dem Richteramt zugefallen sind. Wenn du Spaß an Jura hast und über einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügst,dann könntest du als Rechtspfleger deinen Beruf und deine Berufung gefunden haben!

Spezialisierungen
Rechtspfleger/in

Arbeitsalltag und Aufgaben als Rechtspfleger

Arbeitsalltag als Rechtspfleger Rechtspfleger/in werden

Deine Hauptaufgabe im Beruf als Rechtspfleger liegt vor allem in der Entscheidungsfindung bei Fällen der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst privatrechtliche Angelegenheiten, z.B. die Erteilung eines Erbscheines oder die Ablehnung einer Erbschaft. Du bist auch für die Einrichtung einer Betreuung verantwortlich. Wenn etwa ein Volljähriger aufgrund psychischer oder physischer Gegebenheiten bestimmte Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, aber selbst keinen Betreuer ernannt hat, prüfst und entscheidest du, ob und in welchen Bereichen der Person ein Betreuer zur Seite gestellt wird.

Weitere Aufgaben, mit denen Rechtspfleger in der freiwilligen Gerichtsbarkeit beauftragt werden, sind z.B. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen und -versteigerungen, Insolvenzverfahren oder auch die Überwachung der Strafvollstreckung, z.B. dass ein Verurteilter seine Haft antritt oder sein Bußgeld bezahlt. Hier arbeitest du, je nach Fall, auch mit Patentämtern, Standesämtern und Notaren zusammen. Im Bereich der Streitigen Gerichtsbarkeit geht es um klassische Streitfälle. Als Rechtspfleger entscheidest du hier über alle gängigen zivilrechtlichen Klageverfahren auf Zahlung, Unterlassung, Räumung, Duldung, in denen zwei rechtlich gleichgestellte Parteien involviert sind.

Der Rechtspflegers Beruf gehört zum gehobenen Justizdienst. Du arbeitest an allen Arten von Gerichten, etwa Amts-, Land- oder Sozialgerichten, außerdem bei Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften. Deine genauen Aufgaben und deine Stellung sind dabei durch das Rechtspflegergesetz definiert. Genau wie ein Richter hast du im Beruf als Rechtspfleger dabei keinen Vorgesetzten, sondern bist einzig und allein an das vom Gesetz vorgegebene Recht gebunden. Man nennt dies „sachliche Unabhängigkeit“. Einzige Ausnahme: du arbeitest in der Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften. Bei deiner tagtäglichen Arbeit stehst du im permanenten Kontakt mit den rat- und rechtsuchenden Menschen, mit Vormündern und Betreuern, Rechtsanwälten, Verurteilten und Notaren. Daher ist es wichtig, sowohl die juristischen Fachtermini zu beherrschen, als auch, diese für Jens Jedermann übersetzen zu können.

Viel Zeit verbringst du außerdem am Computer und bearbeitest Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Beschlüsse, Testaments- und Erbverträge und andere Dokumente. Stolperst du dabei über sensible Informationen, solltest du natürlich Verschwiegenheit wahren und die Bestimmungen des Datenschutzes einhalten. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass du mitunter ohne deine Zustimmung in eine andere Behörde versetzt werden kannst, sofern es nach den Vorgaben des Beamtenrechts vertretbar ist. Ein plausibler Grund wäre z.B. die Auflösung einer Behörde oder eines Teiles davon. 

Voraussetzungen für den Beruf Rechtspfleger

Um in Deutschland im Beruf als Rechtspfleger zu arbeiten, gilt es, bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Die erste ist natürlich die richtige Ausbildung. In den meisten Fällen wäre das ein Duales Studium der Rechtspflege, das zu gleichen Teilen an einer FH und im Gericht absolviert wird. Um hierfür zugelassen zu werden, musst du Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder zumindest Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein. In einigen Bundesländern werden allerdings ausschließlich Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit zugelassen. Gelegentlich bieten ein paar Bezirke aber auch Ausnahmeregelungen an. Daneben musst du den dreijährigen Vorbereitungsdienst leisten und die Rechtspflegerprüfung bestehen. Diesen Vorbereitungsdienst erfüllst du mit deinem FH-Studium und der Diplomarbeit. Alternativ kannst du auch als Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt, also mit einem Rechtswissenschaftsstudium samt Abschluss des 2. Staatsexamen, als Rechtspfleger arbeiten. Das ist vor allem eine Überlegung wert, wenn du das 2. Staatsexamen schlechter als voll befriedigend abgeschlossen hast und damit nicht für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt in Frage kommst.

Hast du diese formellen Anforderungen erfüllt, brauchst du auch ein wenig Glück. Denn in Deutschland werden nur so viele Bewerber für die Rechtspfleger-Ausbildung zugelassen wie gleichzeitig in Rente gehen. Je nach Bezirk herrschen auch bestimmte Altersgrenzen.

Daneben brauchst du für den Rechtspfleger Beruf natürlich umfangreiche Grundkenntnisse im Rechtswesen, die dir deine Ausbildung vermittel, musst dich also mit den Gesetzestexten auskennen, mit allen Rechtsarten vom Arbeits- bis zum Zivilrecht vertraut sein und sämtliche Schriften wie Erbscheine oder Beglaubigungen erstellen können. Nicht zu unterschätzen sind zudem deine sozialen Kompetenzen. Denn die sind mindestens genauso wichtig wie dein Fachwissen. Schließlich hast du tagtäglich mit den unterschiedlichsten Menschen aus allen sozialen Schichten zu tun, die Recht und Rat suchen. Und mit deinen Entscheidungen nimmst du großen Einfluss auf deren Leben, sowohl in wirtschaftlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Daher solltest du ein äußerst ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Freude am Umgang mit Menschen haben, daneben musst du über eine hohe Auffassungsgabe verfügen und dich mündlich und schriftlich gut und verständlich ausdrücken können.

Spezialisierungsmöglichkeiten

Rechtspfleger kommen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zum Einsatz. Viele dieser Bereiche benötigen ein besonderes Fachwissen, weswegen du dich auf bestimmte Schwerpunkte fokussieren kannst. So kannst du dich im Beruf als Rechtspfleger z.B. auf das Grundbuchrecht spezialisieren, in dessen Rahmen du über Anträge zur Eintragung und Löschung von Hypotheke, Erbbau- und Wohnrechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheidest. Im Registergericht bist du dagegen für alle Eintragungen im Handelsregister und sonstigen öffentlichen Registern, etwa Vereins- oder Genossenschaftsregister, verantwortlich. Auch viele Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf den Rechtspfleger übertragen, z.B. die Erlassung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen oder Verpflichtung und Überwachung eines Vormunds oder Pflegers.

Im Familienrecht bearbeitest du Teilungssachen bei Scheidungen und klärst Fragen rund um die elterliche Sorge oder deren gesetzliche Vertretung bei Störungen des Elternrechts. Nachlasssachen beinhalten wiederrum z.B. Termine zur Eröffnung von Testamenten oder die Erteilung von Erbscheinen. Du kannst auch das komplette Verfahren im Falle einer Insolvenz durchführen und Gläubigerversammlungen leiten oder die Arbeit des Insolvenzverwalters überwachen. Besonders komplex und schwierig ist das Geschäft der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, dort brauchst du umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheidest du wiederrum über Antrage auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben. Liegt dein Schwerpunkt auf Strafverfahren, überwachst du anstelle des Richters oder Staatsanwalts die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen, ziehst Geldstrafen ein, lädst bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt vor oder erlässt Haftbefehl gegen Verurteilte.

Je nach Bezirk können dir im Beruf als Rechtspfleger daneben noch eine Vielzahl anderer Aufgaben übertragen werden. Rechtspfleger können z.B. auch Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes an Verwaltungsfachhochschulen unterrichten. In der Justizverwaltung hingegen leiten Sie als Geschäfts- oder Gruppenleiter Gerichte oder einzelne Abteilungen. Hin und wieder suchen auch Wirtschaftsunternehmen wie Banken, Bausparkassen, Versicherungen oder Immobiliengesellschaften, aber auch Anwaltskanzleien oder Städte und Gemeinden gezielt nach Rechtspflegern, wenn sie Experten für juristische Fragen benötigen. Gerade diese enorme Bandbreite macht den Beruf des Rechtspflegers zu einer sehr herausfordernden, aber auch abwechslungsreichen Aufgabe. 

Spezialisierungen
Rechtspfleger/in
Fachjargon
BDR

Der BDR ist der Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. Wie der Name schon verrät, handelt es sich hier um den Berufsverband für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in Deutschland. Über seine Landesverbände vertritt er deren Interessen in allen Fragen rund um Gehalt, Personal oder Justizpolitik. Er führt auch Tagungen zu fachorientierten Themen durch, bietet Weiterbildungen an und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Der Deutsche Rechtspfleger.

RRflG

RRflG ist die amtliche Abkürzung für das Rechtspflegergesetz. Ursprünglich ist es am 01. Juli 1957 in Kraft getreten, die letzte Neufassung datiert vom 05. November 1969. In sechs Abschnitten beinhaltet es nicht nur die Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers, sondern u.a. auch dem Richter vorbehaltene Geschäfte auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Festsetzungsverfahren oder Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren und Schlussvorschriften.

§§ 1896 ff. BGB

Paragraph 1896 aus Buch 4, Abschnitt 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der wesentliche Paragraph aus dem Betreuungsrecht. Er regelt die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. In der freiwilligen Gerichtbarkeit hast du es als Rechtspfleger oft mit Fragen rund um das Betreuungsrecht zu tun, weswegen du in diesem Fall die Inhalte dieses Paragraphen auswendig kennen solltest.

Wusstest du schon, dass...
  • das heute geltende Strafgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland im Grunde schon auf das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31.Mai 1870 zurückgeht?
  • innerhalb Europas Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft haben? Eine Haftstrafe bis zum Tod gibt es aber auch in Deutschland eher selten. Das Bundesverfassungsgericht sieht vor, dass den zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Freiheit verbleibt. Im Durchschnitt sitzen die so Verurteilten 22 Jahre in Haft.
  • das deutsche Reinheitsgebot die älteste Lebensmittelgesetzgebung der Welt ist? Es wurde bereits im Jahre 1516 vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. erlassen und besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf.
Was man kennen und können sollte
Kernkompetenzen
  • schwerpunktsorientierte Rechtsformen (z.B. Betreuungsrecht, Insolvenzrecht)
  • Juristische Fachtermini
  • Amtsvormundschaften, Pflegschaften
  • Büro- und Verwaltungsarbeiten
  • Sachbearbeitung
  • (Zwangs-)Vollstreckungswesen
  • Beglaubigung
  • Kassenwesen (öffentliche Verwaltung)
  • Mahn- und Klagewesen
  • Protokollieren
Verwandte Berufsfelder:
Rechtspfleger als Beruf - Infos zur Arbeit in der Justiz

Beruf als
Rechtspfleger/in

Justizinspektor Bevorzugte Studiengänge
Work-Life-Balance: 45 Stunden: Normal
Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 2208-2326 €
Männer/Frauen-Relation 8/2
Bewerber pro Stelle: 40 Bewerber
Spitzenverdiener 4694 €