X

Du suchst Orientierung?

Wir bauen Karista.de gerade etwas um – deshalb sind einige Funktionen momentan nur eingeschränkt verfügbar.

Aber keine Sorge: Auf www.Trainee.de gibt es viele interessante Stellen für Absolventen.

Beruf als Patentanwalt - Arbeiten im Patentamt

„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert“ – Mit diesem Zitat brachte der frühere Präsident des Deutschen Patentamts in München Erich Otto Häußer ziemlich genau auf den Punkt, was den Beruf des  Patentanwalts ausmacht. Er ist nicht nur dafür verantwortlich, Innovationen zu schützen, sondern viel mehr auch dafür, das wirtschaftliche Wachstum und den Firmenwert eines Unternehmens zu unterstützen. Aus diesem Grund bist du als Patentanwalt so wichtig für die Wirtschaft. Du bist nicht nur für die Schaffung von Schutzrechten, sondern auch für deren Verwertung zuständig.

Arbeitsalltag und Aufgaben als Patentanwalt

Patentanwalt/-anwältin werden

Wer glaubt, dass Patentanwälte den ganzen Tag nur im Büro sitzen und Beschwerden bearbeiten, der hat weit gefehlt. Der Arbeitsalltag in dem Beruf des Patentanwalts ist sogar von vielen verschiedenen Aufgaben gefüllt. Du arbeitest an der wichtigsten Schnittstelle zwischen den Erfindungen und Innovationen auf der einen Seite und dem Schutz des geistigen Eigentums auf der anderen Seite, also zwischen Technik und Recht. Dabei kannst du sowohl für Privatpersonen als auch für ganze Unternehmen agieren.

Im Beruf als Patentanwalt verbringst du sehr viel Zeit an deinem Schreibtisch, denn die Bearbeitung der Mandate, also das Erstellen von Patentanmeldungen, Widersprüchen und dergleichen, steht in deinem Arbeitsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus bist du bei allen Fragen zum Thema Anmeldung eines Patents oder Verteidigung und Anfechtung gewerblicher Schutzrechte der nötige Ansprechpartner. Du berätst Unternehmen beispielsweise bei der Planung und Herstellung sowie dem Vertrieb eines neuen Produktes. Zusätzlich gibst du aber auch Urteile für mögliche neue Erfindungen ab. Außerdem wirkst du bei Verhandlungen zur Erlangung oder Gewährung einer Lizenz an einem bestehenden Schutzrecht mit und bist die beratende Person wenn es darum geht, einen Lizenzvertrag aufzusetzen und abzuschließen.

Eine weitere große Herausforderung in dem Beruf des Patentanwalts ist das internationale Patentrecht. Auch hier betreust du Klienten sachkundig und bist Ansprechpartner in diesen Belangen. Allerdings arbeitest du bei ausländische Angelegenheiten nicht allein, sondern in Kooperation mit Kanzleien in den entsprechenden Ländern.

Schließlich gehört neben der Beratung aber auch die Vertretung deiner Mandanten vor den zuständigen Behörden zu deinen Aufgaben. Ob vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt oder dem Bundespatentgericht, als Patentanwalt bist du präsent und vertrittst die Interessen deiner Mandanten.

In erster Linie überwachst und verwaltest du also Schutzrechte. Bei Verletzung eines Schutzrechts, verfolgst du dieses bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten oder sogar dem Bundesgerichtshof. Damit aber nicht genug. Die Durchführung von Neuheits- und Verletzungsrecherchen fällt ebenfalls in deinen Aufgabenbereich. Du bereitest Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechungen auf, studierst die Fachpresse und dokumentierst Schutzrechtsveröffentlichungen.

Arbeitest du als Patentassessor, also als angestellter Mitarbeiter in einem Wirtschaftsunternehmen, dann ist es deine Hauptaufgabe in dem Beruf als Patentanwalt, nicht nur die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, sondern das ganze Unternehmen samt Geschäftsführung zu beraten. Du begleitest die Patente der Ideen, die möglicherweise von einem Schutzrecht Gebrauch machen müssen, dann bis zur Zulassungsreife, formulierst die Anmeldungen und reichst sie beim Deutschen oder Europäischen Patentamt ein. Du arbeitest also als Patentassessor ausschließlich für das Unternehmen, in welchem du angestellt bist.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, als Patentanwalt freiberuflich oder als Angestellter zu arbeiten. Freiberuflich bedeutet, dass du selbstständig deine Tätigkeiten ausübst. Möchtest du aber lieber als Angestellter arbeiten, gilt es, das richtige Unternehmen zu finden.

Voraussetzungen für den Beruf Patentanwalt

Damit du überhaupt in den Beruf als Patentanwalt einsteigen kannst, musst du natürlich einiges mitbringen. Dass du ein Studium der Naturwissenschaften oder im Bereich Ingenieurwissenschaften absolviert haben solltest, ist nichts Neues. Zusätzlich musst du aber eine Ausbildung über 26 Monate bei einem Patentanwalt oder -assessor absolvieren und das Fernstudium „Recht für Patentanwälte und Patentanwältinnen“ bestehen. Schließlich brauchst du im Beruf als Patentanwalt juristische Kenntnisse, mit dem abgeschlossenen Fernstudium oder dem ersten juristischen Staatsexamen kannst du diese auch nachweisen.

Sobald du all das geschafft hast, ist es an der Zeit, noch mehr Praxiserfahrung in Form des sogenannten Amtsjahres beim Deutschen Patent- und Markenamt und (und) beim Bundespatentgericht in München zu sammeln. Nun bist du bereit für die Abschlussprüfungen: Du musst jeweils eine schriftliche und eine mündliche Prüfung bestehen, um den Titel des Patentassessors verliehen zu bekommen. Mit diesem erlangst du auch die Berechtigung, dich in die Liste der Patentanwälte eintragen zu lassen. Und erst wenn du die von der Patentanwaltskammer ausgestellte Zulassungsurkunde in den Händen hältst, ist es offiziell und du darfst selbstständig als Patentanwalt arbeiten.

Wer Patentanwalt werden möchte, muss Technik verstehen. Aus diesem Grund werden die bereits erwähnten Studiengänge vorausgesetzt. Das technische Verständnis ist neben dem juristischen Know-how absolute Grundvoraussetzung, um eine wirksame Beratung durchführen zu können. Neben der richtigen Ausbildung solltest du aber für den Beruf auch Ausdauer mitbringen. Nicht immer funktioniert in der Rechtsprechung alles so, wie man sich das vorstellt. Zudem hat man hin und wieder auch mit schwierigen Fällen oder sogar schwierigen Mandanten zu tun. Ein gutes Gespür für Menschen und ein hohes Maß an Selbstbewusstsein sind für den Beruf als Patentanwalt unerlässlich.

Die Kunst des Patentanwaltes ist es, anhand von drei Kriterien herauszufinden, ob eine Innovation auch wirklich eine Innovation ist und ob es sich lohnt, für diese Idee eine Patentanmeldung zu formulieren. In sachlicher, akribischer Korrektheit musst du in der Lage sein, dies zu prüfen und den jeweiligen Stand der Technik zu berücksichtigen. Denn das Ziel ist es immer, eine Neuheit vor der Nachahmung zu schützen und den Mandanten eine größtmögliche Handlungsfreiheit einzuräumen.

Spezialisierungsmöglichkeiten

Wenn du dich im Beruf als Patentanwalt eben nicht spezialisieren möchtest, kannst du als freiberuflicher Anwalt deine eigenen Mandanten betreuen. Denn hier hast du die Möglichkeit, sie auf ganz unterschiedlichen Ebenen zu beraten. Je nachdem für welches Gebiet du dich in deinem Studium entschieden hast, kannst du deine Beratung als Patentanwalt darauf aufbauen. Als Freiberufler nimmst du in der Regel alle Mandate an, die du technisch verstehen kannst – Spezialisierungen sind also die große Ausnahme. Genau das macht den Reiz des Berufes Patentanwalt aus: Man hat immer wieder mit unterschiedlichen Technologien und unterschiedlichen Branchen zu tun.

Am ehesten kannst du dich als Patentassessor spezialisieren, denn dieser bewegt sich nur im Umfeld des Unternehmens, für das er tätig ist. Du spezialisierst dich also genau auf die Gebiete, die deinem Hochschulstudium und deinen Interessen entsprechen. Ob Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Chemie oder Pharmazie, du hast dich schon vor Studienbeginn für deinen Lieblingsbereich entschieden. Solltest du also eine Stelle als Patentassessor bei einem Unternehmen annehmen, empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass die Richtung, in die das Unternehmen agiert und die Ziele, die es für den Wettbewerb in Betracht zieht, mit deinem Hochschulstudium vereinbar sind. 

Spezialisierungen
Patentanwalt/-anwältin
Fachjargon
Abzweigung

Eine Abzweigung bei einer Patentanmeldung heißt, dass bis zum Ablauf von zehn Jahren ab Anmeldung ein Gebrauchsmuster mit gleichem Inhalt „abgezweigt“ werden kann. Das Patentamt prüft bei einer Anmeldung nicht, ob alle sachlichen Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz erfüllt sind. Dadurch wird ein schnelles Verfahren erreicht. Eine Gebrauchsmusterabzweigung kann als Ergänzung zu einer Patentanmeldung genutzt werden. Dadurch wird flankierender Schutz in der sonst schutzfreien Zeit zwischen Patentanmeldung und Patenterteilung gewährt. Diese Gebrauchsmusterabzweigung wird in der Regel auch dann vorgenommen, wenn eine Patentanmeldung aufgrund mangelnder Erfindungshöhe zurückgewiesen wird.

ArbEG

ArbEG steht ausgeschrieben für das Arbeitnehmererfindungsgesetz, welches eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung ist, die besagt, dass der Arbeitgeber Anspruch auf eine Diensterfindung hat, der Arbeitnehmer nur einen ausgleichenden Vergütungsanspruch.

Auslegeschrift

Mit der Auslegeschrift ist die Druckschrift der geprüften und angenommenen Patentanmeldung gemeint, die bis 1981 herausgegeben wurde, um Dritten die Möglichkeit des Einspruchs vor der Patenterteilung zu geben.

Wusstest du schon, dass...
  • Patentanwälte keine Juristen sind?
  • 1927 die erste Frau ihr Patentanwaltsexamen ablegte?
  • jede Patentanmeldung eine eigene Nummer zugewiesen bekommt? Die des Telefons ist z.B. 174465.
Was man kennen und können sollte
Sprache
  • Englisch
Soft Skills
  • Technisches Verständnis
  • Interesse an juristischen Fragestellungen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Unternehmerisches Denken
  • Führungsqualitäten
Verwandte Berufsfelder: Jura / Rechtswissenschaften
Patentanwalt als Beruf - Infos zur Arbeit im Bereich Patentanwalt

Beruf als
Patentanwalt/-anwältin

Bevorzugte Studiengänge
Work-Life-Balance: 40-55 Stunden: Vielbeschäftigt
Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 2960-5963 €
Männer/Frauen-Relation 7/3
Bewerber pro Stelle: 32 Bewerber
Spitzenverdiener 12800 €