Sowohl Beamte als auch als Angestellte werden in eine Besoldungsgruppe und eine Erfahrungsstufe eingeteilt. Im gehobenen Dienst sind das A9 bis A13 bzw. E9 bis E12. In den Erfahrungsstufen, fünf im TV-L und acht in Besoldungsordnung A, steigst du automatisch im Laufe der Jahre auf. In höhere Gruppen, z.B. von A9 in A10, kannst du nur aufgrund deiner Leistungen befördert werden.
Als angestellter Bewährungshelfer nach TV-L beginnst du in der Regel schon in E10, nicht in E9. In der ersten Stufe beträgt das Bewährungshelfer Einstieggehalt dort um die 2800 Euro brutto. In A9 liegt das Einstiegsgehalt als Bewährungshelfer laut Bundesbesoldungsordnung bei etwas über 2500 Euro. In den Besoldungsordnungen der einzelnen Länder kann dieser Betrag ein wenig nach oben oder unten abweichen, außerdem ändern sich die Werte jährlich. Als Beamter verdienst du übrigens nur scheinbar weniger, denn einer der großen Vorteile des Beamtentums ist, dass von deinem Lohn kein Cent für die Sozialversicherung abgeht. Alles, was es sonst noch über Beamte zu wissen gibt, erfährst du hier.
Außerdem kannst du sowohl als Beamter als auch als Angestellter noch mit Zulagen rechnen, zum Beispiel Familienzuschüsse oder bei Überstunden. Wann dir bei deinem Gehalt als Bewährungshelfer welcher Zuschlag zusteht, ist im TV-L sowie in den Landesbesoldungsordnungen bis ins kleinste Detail geregelt.
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