Karriere und Weiterbildung als Beamter
Karriere als Beamter zu machen bedeutet, von einer Besoldungsgruppe in die nächste aufzusteigen, zum Beispiel von A13 in A14. So ein Aufstieg ist immer gleichbedeutend mit einer Beförderung und bringt nicht nur mehr Gehalt, sondern auch einen größeren Verantwortungsbereich. Wie die einzelnen Aufstiegschancen aussehen, ist immer abhängig von dem Berufsfeld. Als Lehrer kannst du beispielsweise zum Rektor oder sogar Direktor aufsteigen, als Hochschuldozent kannst du in den Studienrat oder gar den Oberstudienrat befördert werden, und im Polizeidienst kannst du es bis zum Polizeipräsidenten bringen. Je nachdem, wie spezialisiert diese höheren Ämter sind, landest du durch einen Aufstieg mitunter auch in der Besoldungsgruppe B. Hier findet sich beispielsweise der Polizeipräsident eines Bereichs mit 175.000 und 300.000 Einwohnern.
In der Beamten Karriere als Staatsanwalt kannst du dagegen von Besoldungsgruppe R1 bis in die Besoldungsgruppe R11 aufsteigen. In NRW wird beispielsweise ein Staatsanwalt ohne herausgehobene Funktion nach R1 bezahlt, ein Generalstaatsanwalt bei einem Oberlandesgericht mit mehr als 100 Planstellen dagegen schon nach R6. Die Gruppen R9 bis R11 umfassen dann allerdings nur die absoluten Spitzenpositionen, zum Beispiels als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof oder als Richter am Bundesverfassungsgericht.
Innerhalb der einzelnen Qualifikationsebenen aufzusteigen, ist mit ein wenig Fleiß und Berufserfahrung durchaus möglich. Um aber beispielsweise vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufzusteigen, brauchst du zwingend die vorgegebenen Abschlüsse und Qualifikationen. Und selbst dann kann es kompliziert werden. Du musst dich auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewerben und dich gegen eine Vielzahl von Mitbewerbern durchsetzen. In so ziemlich jeder öffentlich-rechtlichen Institution ist der Wechsel vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst daher die absolute Ausnahme.
Karrierepfad als Beamter/Beamtin

Masterabschluss
Wer als Beamter Karriere im höheren Dienst machen möchte, der braucht zwingend einen Masterabschluss. Auch, wer aus dem gehobenen Dienst irgendwann einmal in den höheren Dienst aufsteigen möchte, muss diesen akademischen Grad vorweisen können. Je nach Laufbahn ist mitunter nicht einmal der Master an einer Fachhochschule ausreichend. Einige Institutionen, zum Beispiel die Polizei, bieten über interne Hochschulen die Möglichkeit an, den Masterabschluss nachzuholen.
Fortbildungen
Als Beamter unterliegst du einer Fortbildungspflicht. Du bist verpflichtet, an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen, die sicherstellen, dass du deinen Dienstposten stets bestmöglich ausfüllen kannst. Daneben gibt es aber auch Fort- und Weiterbildungen für Beamte, in denen Fähigkeiten vermittelt werden, die über die Anforderungen für einen derzeitigen Posten hinausgehen. Darunter fallen zum Beispiel Coaching-Seminare oder Qualifizierungslehrgänge für Fach- und Führungskräfte. Die Teilnahme an solchen Weiterbildungen ist extrem hilfreich, wenn dich deine Karriere als Beamter in die nächste Besoldungsstufe führen soll. Mitunter sind sie sogar Voraussetzung für eine Beförderung. Solche Weiterbildungen werden intern oder extern angeboten, zum Beispiel von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung oder von Führungsakademien.
Horizontaler Laufbahnwechsel
Innerhalb der eingeschlagenen Laufbahn ist es möglich, in ein Amt einer anderen Laufbahn zu wechseln, sofern dieses zur gleichen Laufbahngruppe gehört. Wer zum Beispiel ein Amt im gehobenen Dienst bekleidet, dessen Dienstherr ein einzelnes Bundesland ist, kann unter Umständen in ein gleichwertiges Amt des gehobenen Dienstes wechseln, dessen Dienstherr der Bund ist. Die Voraussetzungen für solche Wechsel sind von Amt zu Amt unterschiedlich. Oftmals geschehen solche horizontalen Laufbahnwechsel allerdings eher aus einer Notwendigkeit heraus, etwa wenn ein bestimmtes Amt aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder eine Behörde geschlossen wird. Vom Gehalt her ändert sich dabei meistens nichts, da solche horizontalen Laufbahnwechsel zwischen Laufbahnen der gleichen Besoldungsgruppe durchgeführt werden. Wir sollten in diesem Falle also lieber von einer Veränderung und weniger von einer Karriere als Beamter sprechen.
Vertikaler Laufbahnwechsel
Unter dem vertikalen Laufbahnwechsel versteht man den seltenen Fall eines Sprungs in die nächsthöhere Laufbahngruppe, also beispielsweise vom gehobenen in den höheren Dienst. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass man die jeweilige Befähigung aufweist. Wer im Laufe seiner Karriere als Beamter also vom gehobenen in den höheren Dienst wechseln will, braucht auf jeden Fall einen Masterabschluss. Unter Umständen müssen die Beamtinnen und Beamten, die aufsteigen wollen, ihre Befähigung für die höhere Laufbahn durch ein Aufstiegsverfahren mitsamt Abschlussprüfung nachweisen. Bestimmte Positionen, die besondere Voraussetzungen erfordern, können allerdings nicht durch einen Aufstieg erlangt werden. Die Befähigung zum Richteramt oder die ärztliche Approbation etwa erhält man nur durch ein entsprechendes Studium samt Staatsexamen, und in keinem Fall durch einen vertikalen Laufbahnwechsel.Beruf als
Beamter/Beamtin