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Beamter Gehalt

Einstiegsgehalt und Verdienst als Beamter

Einer der vielen Vorteile, die du als Staatsdiener genießt, ist das gute und vor allem klar geregelte Beamten Gehalt. Das Bundesbesoldungsgesetz mit seinen jeweiligen Ordnungen gibt vor, wer wann wie viel in welcher Position verdient. Auch, wann es zu Gehaltserhöhungen kommt und welche Zuschläge dir zustehen, ist hier klar reglementiert. Als schöner Bonus kommt hinzu, dass man aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit kaum Abgaben hat. Durch die Pensionsverpflichtung zahlt man nicht in die Rentenversicherung, durch die Unkündbarkeit nicht in die Arbeitslosenversicherung. Wer als alleinstehender Beamter beispielsweise 2000 Euro brutto verdient, muss nur für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag um die 250 Euro abziehen.

Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es Sonderregelungen für Beamte. Sie erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss wie andere Arbeitnehmer, bekommen stattdessen aber einen Teil der Kosten von der Beamtenbeihilfe zurück erstattet. Für die Kosten, die anschließend übrig bleiben, müssen sie sich versichern. Aufgrund der speziell für Beamte eingerichteten Beihilfetarife ist das über eine private Krankenversicherung deutlich günstiger als über die gesetzliche.

Je nachdem, ob du im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst arbeitest, wird dein Gehalt als Beamter in die Besoldungsordnung A und darin in eine Besoldungsgruppe zwischen A 2 und A 16 eingeteilt. Im gehobenen Dienst bist du in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 angesiedelt, der höhere Dienst ist hingegen in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 zu Hause. Es gibt daneben auch die Besoldungsordnung B, die für besondere Ämter, zum Beispiel Generäle oder kommunale Wahlbeamte, reserviert ist.  Arbeitest du als Richter oder Staatsanwalt, wirst du in die Besoldungsordnung R eingeteilt, als Hochschullehrer dagegen in die Besoldungsordnung W, die mittlerweile die frühere Ordnung C abgelöst hat.

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Spitzengehalt

Einstiegsgehalt

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Einstiegsgehalt als Beamter

Im gehobenen Dienst bist du in die Besoldungsordnung A mit den Besoldungsgruppen A 9  bis A 13 eingeteilt. Als Einstiegsgehalt für Beamte in der Besoldungsgruppe A9 sieht die Bundesbesoldungsordnung für das Jahr 2014 rund 2440 Euro brutto im Monat vor.

Die gängige Einstiegsbesoldungsgruppe im höheren Dienst ist A 13. Als Staatsanwalt oder Richter startest du hingegen in R 1, als Hochschullehrer in W 1. Die Höhe der Besoldung richtet sich immer nach dem jeweiligen Bundesland und ändert sich jährlich. In Nordrhein-Westfalen lag das Einstiegsgehalt in A 13 im Jahr 2014 beispielsweise bei 3550 Euro im Monat. In R1 gab es dort 3620 Euro, in W1 3800 Euro monatlich. Das höchste Beamten Einstiegsgehalt in A1 3 bekam man 2014 in Baden-Württemberg mit 3800 Euro, das niedrigste in Bremen mit 3230 Euro.

Das von uns angegebene Einstiegsgehalt als Beamter bezieht sich auf das Einstiegsgehalt in den Laufbahngruppen gehobener und höherer Dienst, die sich an Akademiker richten, also von A 9 bis A 13. In niedrigeren Laufbahngruppen ist das Einstiegsgehalt deutlich geringer. Wer in der Besoldungsgruppe A 2 des einfachen Dienstes beginnt, der bekam 2014 beispielsweise in NRW nur 1750 Euro im Monat. Mehr zum Einstiegsgehalt
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Was kann ich später verdienen?

Innerhalb der einzelnen Besoldungsordnungen A, B, W und R  steigt man automatisch im Laufe der Zeit in höhere Gehaltsstufen auf. In A 13 etwa gibt es die Stufen 5 bis 12. In A 13 liegt in Nordrhein-Westfalen der höchstmögliche Verdienst als Beamter in der Erfahrungsstufe 12 im Jahr 2014 bei 4380 Euro im Monat, die Bundesbesoldung sieht hier sogar ein Grundgehalt von 4860 Euro vor. In höheren Besoldungsgruppen fällt dann natürlich auch die Besoldung höher aus. In A 14 sind in NRW so bis zu 4860 Euro drin, in A 16 sogar 6100. Das Spitzengehalt in der Besoldungsgruppe B lag laut der Bundesbesoldung sogar bei 12.500 Euro, in der Besoldungsgruppe W bei 5740 Euro. Die Besoldungsordnungen der einzelnen Bundesländer können hiervon ein wenig nach oben oder nach unten abweichen.

In der Besoldungsgruppe R für Richter und Staatsanwälte haben nicht alle Bundesländer Besoldungsordnungen für die höchsten Klassen. In NRW etwa gibt es in Besoldungsgruppe R nur die Klassen R 1 bis R 8. In Hamburg, Berlin und einigen anderen Bundesländern gibt es Ordnungen bis zur Besoldungsgruppe R 10. Das liegt daran, dass einige Bundesländer für die anderen Besoldungsgruppen keine eigenen Landesbesoldungsgesetze erlassen haben, sondern sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz richten. Dieses Bundesbesoldungsgesetz sah 2014 für R 10 12.550 Euro im Monat vor. Hierauf beruht auch das von uns angegebene Höchstgehalt.

Diese Zahlen beschreiben aber nur die Grundgehälter. Zusätzlich zu diesen Grundgehältern kann man noch Zulagen wie Familienzuschläge oder Prämien für besondere Leistungen, etwa Bereitschaftsdienste oder Auslandsaufenthalte, einstreichen. Wie hoch eine Zulage ausfällt, ist ebenfalls für jeden speziellen Fall bis ins kleinste Detail festgelegt.

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Tipps für die Gehaltsverhandlung

Autor: Björn Remiszewski

Über die Gehaltsverhandlung musst du dir keinen Kopf zerbrechen. Es ist exakt vorgegeben, welchen Verdienst als Beamter du in welchem Beruf und unter welchen Bedingungen beziehst. Auch alle Zulagen sind bis ins kleinste Detail geregelt, ebenso wie dein Aufstieg in die nächste Gehaltsstufe. Das spart dir nicht nur mühseliges Feilschen, sondern gibt vor allem eine ganze Menge Sicherheit. 

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