Im Laufbahnrecht für Beamte wird zwischen Laufbahnen und Laufbahngruppen unterschieden. Bei den Laufbahngruppen unterscheidet man zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst. Die Laufbahn selbst bezeichnet hingegen das Berufsfeld innerhalb dieser Laufbahngruppe, also alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung voraussetzen. Der sogenannte horizontale Wechsel von einer Laufbahn in eine andere gleichwertige Laufbahn ist meistens recht problemlos möglich. Für den vertikalen Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahngruppe gibt es aber zahlreiche Regelungen und Einschränkungen, wodurch ein solcher Wechsel nur selten stattfindet.
Beruf als Beamter - Arbeiten im Öffentlichen Dienst
Was wäre Deutschland bloß ohne seine Beamtinnen und Beamten! Jaja, sie sind gerne mal die Zielscheibe von neidvollen Spott, doch im Grunde ist einem jeden klar: ohne sie würde ziemlich bald die Anarchie regieren. Unter den Beamten finden sich Lehrer und Dozenten, Ärzte und Krankenpfleger. Sie sind für die Feuerwehr, die Polizei und das Militär im Einsatz. Beamte sind Staatsanwälte und Direktoren, man findet sie in ebenso in der Stadtverwaltung wie in der Kirche. Sie alle übernehmen als Staatsdiener im öffentlichen Dienst Aufgaben in öffentlich-rechtlichen Institutionen von Bund und Ländern, um die Verantwortung für ein funktionierendes Miteinander der Gesellschaft zu tragen. Wenn du deinen Teil dazu beitragen möchtest, dass unser Staat auch weiterhin funktioniert, dann solltest du vielleicht einmal über den Beruf als Beamter nachdenken. Im Gegenzug bietet dir der Staat nämlich ein verlockendes Maß an finanzieller und sozialer Sicherheit.
Spezialisierungen
Beamter/Beamtin- Allgemeinmediziner/in
- Anwalt/Anwältin
- Bauingenieur/in
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- Berechnungsingenieur/in
- Betriebswirt/in
- Buchhalter/in
- Diplomat/in
- Dozent/in
- Elektrotechniker/in
- Entwicklungsingenieur/in
- Informatiker/in
- Ingenieur/in für Luft- und Raumfahrt
- IT-Manager
- Jurist/in
- Lehrer/in
- Lehrer/in für Sonderpädagogik
- Maschinenbauingenieur/in
- Produktionsingenieur/in
- Projektingenieur/in
- Sozialpädagoge/-pädagogin
Verwandte Berufe
Arbeitsalltag und Aufgaben als Beamter

Das Beamtentum bezeichnet keinen bestimmten Beruf, sondern einen Status, der in einer Reihe von Berufen erlangt werden kann, und der diverse Rechte und Pflichten mit sich bringt. So unterschiedlich die möglichen Beamten Berufe auch ausfallen mögen, eines haben sie alle gemein: sie dienen in irgendeiner Form der Gesellschaft. Als Lehrer oder Dozent nimmst du etwa den Bildungsauftrag wahr, im Polizei- oder Militärdienst sorgst du für Sicherheit, und als Staatsanwalt achtest du darauf, dass unsere Gesetze eingehalten werden. Daher werden die Berufe als Beamter alternativ auch als Staatsdienst bezeichnet. Du arbeitest in öffentlich-rechtlichen Institutionen, die keine privatwirtschaftlichen Interessen verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel Gerichte, Schulen, Krankenhäuser, Stadt- und Kreisverwaltungen oder Ämter von Bund und Ländern. Aber auch in Banken, Versicherungen oder in der Energieversorgung kann man als Beamter unterkommen.
Allerdings sind nicht automatisch alle im Öffentlichen Dienst Tätigen von Beruf Beamte, es gibt dort auch zahlreiche Angestellte, die nach dem privaten Arbeitsrecht beschäftigt sind. Es ist außerdem nicht bei allen Berufen Pflicht, sich verbeamten zu lassen. Während ein Staatsanwalt immer Staatsdiener und Beamter sein muss, erfolgt die Verbeamtung als Lehrer freiwillig. Manchmal kann eine Institution den Antrag auf Verbeamtung auch ablehnen, zum Beispiel aus Alters- oder Gesundheitsgründen.
Das Leben als Beamter bringt einige Annehmlichkeiten mit sich. Beamtinnen und Beamte unterliegen beispielsweise der Versicherungsfreiheit und haben keine Abzüge für etwa die Krankenversicherung. Auch zahlen sie nicht für die Arbeitslosenversicherung, da sie nicht gekündigt werden können. Im Beruf als Beamter hast du Anspruch auf eine ordentliche, gesicherte Besoldung, Unterstützung im Krankheitsfall und eine angemessene Pension.
Daneben bringt das Beamtentum aber auch klare Pflichten mit sich. Als Beamter stehst du in einem Sonderrechtsverhältnis zum Staat, nämlich als dessen Repräsentant. Das bedeutet, dass mitunter sogar die Grundrechte von Beamten eingeschränkt sind. Sie dürfen zum Beispiel nicht an Streiks teilnehmen. Und trotz der Unkündbarkeit, die darauf beruht, dass ein Beamter in keinem Arbeitsverhältnis steht, kann er dennoch entlassen werden, z.B. wegen eines Disziplinarverfahrens. Daneben gilt im Beruf als Beamter auch die Fortbildungspflicht, die sicherstellen soll, dass du die dir übertragenen Aufgaben stets bestmöglich erfüllen kannst.Voraussetzungen für den Beruf Beamter
Bei den Beamten Berufen im Öffentlichen Dienst wird zwischen dem einfachen, mittleren, gehobenen und dem höheren Dienst, den sogenannten Laufbahngruppen, unterschieden. Dein Schulabschluss bzw. dein akademischer Grad entscheiden darüber, in welcher Gruppe du arbeiten darfst.
Während für den einfachen Dienst ein Hauptschulabschluss und für den mittleren Dienst ein Realschulabschluss ausreicht, brauchst du für den gehobenen Dienst bereits die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife. Damit kannst du ein duales Studium beginnen, das aus einem Studium an einer Fachhochschule und der praktischen Arbeit in einer Behörde besteht. Dein Studiengang entscheidet in der Regel darüber, in welche Laufbahn du dich begibst. Wer z.B. in den Geisteswissenschaften studiert hat, wird sich vermutlich in Richtung des sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienstes orientieren, während ein Ingenieursstudium die perfekte Grundlage für den technischen Dienst ist.
In den höheren Dienst gelangst du im Beruf als Beamter ausschließlich mit einem Masterabschluss an einer Universität. Ohne den jeweiligen Abschluss ist es dir unter keinen Umständen möglich, in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen. Einzige Ausnahme sind die sogenannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung, zum Beispiel der Sozialdienst. Dort kannst du auch allein durch einschlägige Berufserfahrung in die höheren Laufbahngruppen springen.
Egal, ob einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst, du musst im Beruf als Beamter immer einen Vorbereitungsdienst leisten. Als Jurist oder Lehrer tust du das zum Beispiel durch das Referendariat. In dieser Zeit bist du Beamter auf Widerruf, dein Status kann also noch revidiert werden. Nach dem Vorbereitungsdienst folgt eine Staatsprüfung, z.B. das Staatsexamen. Auch hier bilden die Laufbahnen besonderer Fachrichtung die Ausnahme, in ihnen wird auf den Vorbereitungsdienst samt Prüfung verzichtet. Dafür musst du dort meistens ein einjähriges Berufspraktikum nach dem Studium absolvieren.
Sind der Dienst und die Prüfung überstanden und du hast vor, eine Laufbahn einzuschlagen, bei der man dich zum Beamten zu Lebenszeit ernennen soll, bist du nun erst einmal in deinem Beruf Beamter auf Probe. Du bist bereits voll angestellt, aber durchläufst eine Probezeit, die meistens drei Jahre dauert. Altersbegrenzungen für diese Zeit gibt es kaum noch. Hast du auch diese gemeistert, wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Hier gibt es allerdings noch Altersgrenzen: wer zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden möchte, darf in der Regel nicht älter als 45 sein. Außerdem musst du deine gesundheitliche Eignung nachweisen. Wer zum Beispiel schwere psychische Probleme oder starkes Übergewicht hat, der kann durchaus abgelehnt werden, weil der Arbeitgeber eine baldige Dienstunfähigkeit befürchtet.
Daneben gibt es noch das Beamtenverhältnis auf Zeit, bei dem du nur für eine begrenzte Dauer den Beamtenstatus trägst, weil auch dein Amt nur auf Zeit ausgelegt ist. Bürgermeister oder kommunale Wahlbeamter sind solche Berufe als Beamter auf Zeit. Häufig stehen auch Erstanstellungen von Professoren und Dozenten in einem solchen Verhältnis.
Eine wesentliche Voraussetzung ist auch, dass du Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft bist. Du musst außerdem körperlich und geistig für den jeweiligen Beruf geeignet sein und darfst nicht vorbestraft sein. Für alle diese Fälle gibt es aber auch Sonderregelungen. Daneben solltest du vor allem im nichttechnischen Dienst auf Bundesebene, bei dem du in Kontakt mit ausländischen Vertretern stehst, Englisch sprechen können. Oftmals wird hier auch Französisch verlangt.
Hast du alle Voraussetzungen erfüllt und alle Probezeiten geleistet, dann wirst du Verbeamtet durch eine Ernennung. Das ist ein Verwaltungsakt, dem eine Prüfung und ein amtsärztlicher Gesundheitscheck vorausgehen, deren Maßnahmen meistens vom Personalrat oder der Institutsleitung bestimmt werden.
Spezialisierungsmöglichkeiten
Zuallererst entscheidest du dich im Beruf als Beamter, ob du im sogenannten technischen oder nichttechnischen Dienst bzw. Verwaltungsdienst arbeiten möchtest. Im technischen Dienst übernimmst du vor allem handwerklich-technische Aufgaben, im nichttechnischen Dienst vor allem Verwaltung und Sachbearbeitung. Wie du dich dann dort spezialisieren kannst, hängt natürlich vor allem von dem Job ab, den du innerhalb der Laufbahn bekleidest.
Die möglichen Beamtenstellen umfassen zum Beispiel Offiziere, Gefreite, Lokomotivführer, Polizisten, Lehrer, Staatsanwälte und Botschafter. Auch Ärzte, Ingenieure oder Pfarrer können in den Staatsdienst treten und verbeamtet werden. Es gibt zum Beispiel den technischen oder den agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen Dienst. Daneben fallen auch einige politische Ämter, beispielsweise Bürgermeister oder kommunaler Wahlbeamter, unter das Beamtenverhältnis. Richter und Soldaten sind übrigens keine Beamten, haben aber ähnliche Rechte.
Die Beamtinnen und Beamten selbst teilt man auf in mittelbare und unmittelbare Beamte. Als unmittelbarer Beamter ist der sogenannte direkte Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland bzw. ein einzelnes Bundesland. Als mittelbarer Beamter arbeitet man dagegen in öffentlich-rechtlichen Institutionen, zum Beispiel Anstalten des öffentlichen Rechtes. Daneben wird zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten unterschieden. Bundes- und Landesbeamte sind Staatsbeamte, während Kommunalbeamte als Dienstherr ein Landkreis, ein Gemeindeverband oder eine kreisfreie Stadt ist.
Außerdem entscheidet man sich im Beruf als Beamter für eine Laufbahn, die nur selten verlassen wird, zum Beispiel den Polizeivollzugsdienst. Wechsel in andere Laufbahnen kommen meistens nur vor, wenn sie, etwa durch eine Behördenschließung oder aus gesundheitlichen Gründen, notwendig werden. Der Wechsel der Laufbahngruppe, also etwa vom gehobenen in den höheren Dienst, ist aufgrund der strikten Regelungen und klaren Vorgaben äußerst selten.
Spezialisierungen
Beamter/Beamtin- Allgemeinmediziner/in
- Anwalt/Anwältin
- Bauingenieur/in
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- Berechnungsingenieur/in
- Betriebswirt/in
- Buchhalter/in
- Diplomat/in
- Dozent/in
- Elektrotechniker/in
- Entwicklungsingenieur/in
- Informatiker/in
- Ingenieur/in für Luft- und Raumfahrt
- IT-Manager
- Jurist/in
- Lehrer/in
- Lehrer/in für Sonderpädagogik
- Maschinenbauingenieur/in
- Produktionsingenieur/in
- Projektingenieur/in
- Sozialpädagoge/-pädagogin
In Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ist das sogenannte Leistungsprinzip statuiert. Es gibt vor, den Zugang zum öffentlichen Dienst ausschließlich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig zu machen. So sollen Benachteiligungen und Diskriminierungen ebenso ausgeschlossen werden wie Ämterprotektion.
K.d.ö.R., manchmal auch KöR oder K.ö.R., ist die Abkürzung für Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Beamter im öffentlichen Dienst bist du entweder bei einer solchen Körperschaft beschäftigt, oder aber bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die im Unterschied zur K.d.ö.R. nicht mitgliedschaftlich organisiert ist. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Institution, die durch eine vom Staat beschlossene Anordnung entstanden ist, und deren Verfassung öffentliches Recht ist. Als Verband, der öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht übernimmt, darf eine K.d.ö.R. Beamte ernennen, Steuern erheben und hat die Rechtsetzungsbefugnis, um Satzungen zu statuieren.
- MS-Office
- laufbahnspezifische Anwendungen
- Englisch
- im höheren Dienst oft auch Französisch
